Die AI-Act-Verschiebung ist kein Grund zur Entwarnung – sie ist ein Anlass zur Beratung

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Anhang III rutscht auf Dezember 2027, Art. 50 gilt trotzdem ab August 2026. Wie Sie die Fristenlage in Wartungsverträge, Hardware-Auswahl und drei konkrete Kundengespräche übersetzen.
Anhang III rutscht auf Dezember 2027, Art. 50 gilt trotzdem ab August 2026. Wie Sie die Fristenlage in Wartungsverträge, Hardware-Auswahl und drei konkrete Kundengespräche übersetzen.

Die Fristenlage, richtig erzählt
Verschoben wurde nur der Stichtag für Hochrisiko-KI-Systeme: auf Dezember 2027 für die einen, auf August 2028 für die anderen. Was inhaltlich gefordert wird, hat sich dagegen nicht geändert – und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten unverändert ab 2. August 2026.
Wichtig für die Praxis: Wer heute eine verhaltensbasierte Videoanalyse installiert, braucht sowieso schon jetzt eine Datenschutz-Folgenabschätzung, Privacy-by-Design und ein Löschkonzept – das verlangt die DSGVO, unabhängig davon, wie sich der AI Act zeitlich entwickelt.
Kurz zur Erinnerung: Das wird inhaltlich verlangt
- KI-Interaktionen müssen offengelegt werden – Menschen müssen wissen, wenn sie mit einer KI zu tun haben
- Deepfakes und KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden
- Wird Emotionserkennung eingesetzt, müssen betroffene Personen darüber informiert werden
Was das für euer Geschäft heißt
- Hardware-Auswahl wird zur Haftungsfrage. Kauft und verbaut nur Edge-KI-Geräte, für die der Hersteller Updates über mehrere Jahre zusagt. Nehmt diese Zusage aktiv mit ins Angebot – das ist ein echtes Argument gegen den Billiganbieter.
- Euer Bestand ist eure Pipeline. Jede zwischen 2018 und 2023 installierte Videoanlage ist ein Kandidat fürs Upgrade – vom reinen Rekorder zum intelligenten Assistenten. Ein einfacher Bestands-Check beim Kunden („Was kann eure Anlage heute – was sollte sie können?“) füllt euer Auftragsbuch planbar.
- Videoaufschaltung ist euer Integrationsvorteil. Wer die Videoaufschaltung von Anfang an mitplant, liefert die durchgängige Alarmkette aus einer Hand – und bindet den Kunden über den Servicevertrag. Passt eine Videoaufschaltung nicht zum Objekt, bleibt die Bild- und Videoverifikation über die Einbruchmeldeanlage der einfache Einstieg.
Vorsicht bei Zahlenversprechen: Belastbare Fehlalarmraten aus deutschen Pilotprojekten gibt es noch nicht. Verkauft lieber die Qualität eurer Inbetriebnahme – saubere Trainingsdaten, richtig gesetzte Schwellenwerte, gute Dokumentation – statt Prozentwerte aus Hersteller-Folien.
Drei Kundengespräche für Juli: der KRITIS-Kunde (Risikoanalyse plus Perimeterschutz), der Filialist (Edge-Verarbeitung statt teurer Cloud-Kosten), der Bestandskunde mit Rekorder von 2019 (Upgrade-Check). rimeter), der Filialist (Edge statt Cloud-Kosten), der Bestandskunde mit Recorder von 2019 (Upgrade-Audit).
→ NSL-Aufschaltung ins Angebot nehmen mit Live-Rechner.
Artikel „KI-Videoüberwachung 2026 – Vom Recorder zum Assistenten“

