Telefonische Alarmbearbeitung
Im Falle eines Alarms kontaktiert die Überwachungsstelle den Eigentümer oder eine vorher festgelegte Kontaktperson telefonisch, um den Vorfall zu bestätigen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Im Falle eines Alarms kontaktiert die Überwachungsstelle den Eigentümer oder eine vorher festgelegte Kontaktperson telefonisch, um den Vorfall zu bestätigen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.