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Diese Datenschutzfehler bei Videoüberwachung kosten richtig Geld

Viele Betreiber von Videoüberwachung handeln nicht böswillig, sondern aus Unwissenheit – doch genau das kann teuer werden. Ob versteckte Kameras, zu lange Speicherfristen oder unzulässige Mitarbeiterüberwachung: Die Datenschutzaufsichtsbehörden kennen keinen Ermessensspielraum bei klaren Verstößen. In diesem Artikel analysieren wir die häufigsten Fallstricke, zeigen echte Bußgeldfälle und geben Ihnen konkrete Best Practices für die sichere Umsetzung.

Diese Datenschutzfehler bei Videoüberwachung kosten richtig Geld

Viele Betreiber von Videoüberwachung handeln nicht böswillig, sondern aus Unwissenheit – doch genau das kann teuer werden. Ob versteckte Kameras, zu lange Speicherfristen oder unzulässige Mitarbeiterüberwachung: Die Datenschutzaufsichtsbehörden kennen keinen Ermessensspielraum bei klaren Verstößen. In diesem Artikel analysieren wir die häufigsten Fallstricke, zeigen echte Bußgeldfälle und geben Ihnen konkrete Best Practices für die sichere Umsetzung.

Titelbild für: Diese Datenschutzfehler bei Videoüberwachung kosten richtig Geld. Symbolische Darstellung von Geldstrafen.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern bietet einen praxisnahen Überblick. Bei Unsicherheiten sollten Sie stets professionelle Beratung (Datenschutzbeauftragte oder Fachanwälte) in Anspruch nehmen.

Datenschutzverstöße passieren häufiger, als man denkt

Viele Betreiber setzen Überwachungstechnik mit den besten Absichten ein – zur Abschreckung, zur Sicherheit, zum Schutz von Eigentum. Doch wer dabei die datenschutzrechtlichen Vorgaben missachtet, bewegt sich auf dünnem Eis.

Gerade in Deutschland nehmen die Datenschutzbehörden Verstöße gegen die DSGVO bei Videoüberwachung besonders ernst – denn hier kollidieren Schutzinteressen mit Persönlichkeitsrechten.

Selbst kleinere Fehler, wie fehlende Hinweisschilder oder zu lange Speicherzeiten, können vierstellige Bußgelder nach sich ziehen. Richtig teuer wird es bei systematischen oder anlasslosen Überwachungsmaßnahmen.


Fallbeispiel: notebooksbilliger.de und das 10-Millionen-Bußgeld

Eines der bekanntesten Bußgeldverfahren im Bereich Videoüberwachung betraf 2021 den Elektronikhändler notebooksbilliger.de:

Der Fall im Überblick:

• Überwachung von Arbeitsplätzen, Verkaufsflächen und Aufenthaltsbereichen
• Dauerhafte Speicherung über 60 Tage
• Keine ausreichende Information der Betroffenen
• Keine belastbaren Nachweise eines konkreten Diebstahlsrisikos
• Fehlende Einwilligung oder Interessenabwägung

Die Folgen:

• 10,4 Mio. € Bußgeld durch die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen
• Öffentlichkeitswirksamer Reputationsschaden
• Langfristige Vertrauensverluste bei Mitarbeitenden

Lehre:

Videoüberwachung darf niemals als allgemeines Kontrollinstrument eingesetzt werden – und schon gar nicht verdeckt oder dauerhaft ohne Zweckbindung.


Typische Fehler bei der Kameraüberwachung

❌ Fehlende oder unzureichende Hinweisschilder

Transparenz ist Pflicht. Wer keine Information über die Überwachung bereitstellt, verletzt Art. 13 DSGVO.
Best Practice: Sichtbare, verständliche Schilder an allen Eingängen, ergänzt durch ausführliche Infos (z. B. Aushang, Webseite).

❌ Kamera erfasst auch Gehwege, Nachbargrundstücke oder Straßen

Privatkamera mit öffentlichem Sichtfeld? Ein Klassiker. Auch unbeabsichtigte Aufnahmen sind unzulässig.
Best Practice: Sichtfeld justieren, Privacy Masking aktivieren, mit Nachbarn kommunizieren.

❌ Tonaufnahme aktiviert

Tonaufzeichnungen sind fast immer verboten und können sogar strafbar sein (§ 201 StGB).
Best Practice: Mikrofone deaktivieren oder Geräte ohne Audiofunktion nutzen.

❌ Speicherfristen werden ignoriert

„Wir speichern 30 Tage – sicher ist sicher.“ Solche Aussagen sind keine Rechtfertigung.
Best Practice: Maximal 72 Stunden, Ausnahmefälle dokumentieren, automatische Löschung einrichten.

❌ Mitarbeiterüberwachung ohne Anlass

Dauerhafte Kameraüberwachung in Büro, Lager oder Kasse ist nur bei konkretem Verdacht erlaubt – und dann nur mit strengen Auflagen.
Best Practice: Einzelfallprüfung, Transparenz, Beteiligung des Betriebsrats, datenschutzrechtliche Abwägung.

❌ Kein AV-Vertrag mit dem Sicherheitsdienstleister

Alarmaufschaltung ohne Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist ein formaler Verstoß mit hoher Fallhöhe.
Best Practice: Vertrag nach Art. 28 DSGVO abschließen, Dienstleister prüfen, Dokumentation sichern.


Best Practices für Privatnutzer, Unternehmen und Errichter

✅ Privatpersonen:

• Kameras auf eigenes Grundstück begrenzen
• Privacy Masking für Randbereiche nutzen
• Audiofunktion deaktivieren
• Nachbarn informieren bei angrenzendem Sichtfeld

✅ Gewerbliche Betreiber:

• Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen (z. B. bei großflächiger Überwachung)
• Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen
• AV-Verträge mit Dienstleistern abschließen
• Mitarbeitende informieren und ggf. Einwilligungen einholen
• Speicher- und Löschfristen technisch umsetzen

✅ Errichter / Dienstleister:

• Datenschutzberatung als Teil der Projektplanung anbieten
• Kunden auf Hinweispflichten und Risiken hinweisen
• Systeme mit Privacy-Funktionen und Löschautomatik bevorzugen
• Checklisten oder Vorlagen für AV-Verträge und TOMs bereitstellen
• Schulung oder Merkblätter für Endkunden zur DSGVO


Fazit: Fehler vermeiden, Vertrauen gewinnen

Die gute Nachricht: Die meisten Datenschutzverstöße bei Videoüberwachung sind vermeidbar. Wer von Anfang an die richtigen Fragen stellt – Was darf ich filmen? Wie lange speichern? Wer bekommt die Daten? – und seine Technik sauber einstellt, ist klar im Vorteil.

Auch aus bekannten Bußgeldfällen wie dem von notebooksbilliger.de lässt sich lernen: Überwachung darf nie Selbstzweck sein. Stattdessen braucht es klare Regeln, transparente Kommunikation und eine faire Abwägung zwischen Sicherheitsinteresse und Persönlichkeitsrechten.

✅ Videoüberwachung, die Sicherheit schafft – ohne Vertrauen zu zerstören.

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FAQs zu Datenschutz und Videoüberwachung

Best Practices und Fallbeispiele bei Videoüberwachung?

Hinweisschilder anbringen (Transparenzpflicht).
Kamerawinkel prüfen: keine Nachbarschaft oder öffentlichen Raum erfassen.
Tonaufzeichnung abstellen: in der Regel unzulässig. Straftatbestand des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).
Mitarbeiterüberwachung: nur bei begründetem Verdacht und unter strengen Auflagen.

Beispiel Bußgeldfall:
notebooksbilliger.de: 10,4 Mio. € Bußgeld in 2021 wegen dauerhafter, anlassloser Videoüberwachung.

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14/07/2025
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